Diebstahlversicherung „ad absurdum“

Für den Fall der Fälle, habe ich vor zahlreichen Jahren eine Hausratversicherung bei der oft gelobten Asstel Versicherung, einem Direktversicherer der Gothar abgeschlossen und bisher nicht benötigt.

Wie es die Bösewichte so wollen, sollte sich dies ändern. Mitten am Tage, versuchten einige – bitte entschuldigt das Wort „Vollpfosten“ – unser, an der oberen Querstange befestigtes, Fahrrad vom Schloss zu befreien. Durch verdrehen des Drahtschlosses, mit vermutlich einer Stange, wollten Sie es aufhebeln. Leider war das Schloss derart stabil, dass nur die Alustange des Fahrrads dabei massiv beschädigt wurde. Das Schloss hielt! War unsere Freude bis zu diesem Zeitpunkt noch verhalten positiv, sollte die Asstel Versicherung alles tun, damit sich dies ändert.

Fahrrad

Trotz des ausführlichen Schadensberichtes mit Aktenzeichen der Polizei wurden weitere Unterlagen eingefordert. Bilder, Kostenvoranschlag und der Polizeibericht selber.

Ich verwies die Versicherung auf die Kosten für einen Kostenvoranschlag für die Reparatur und zudem die Kosten für die Kopie des Polizeiberichtes. Ich wollte die Kosten diesbezüglich für alle Seiten niedrig halten.

Nach mehreren Wochen Bedenkzeit kam die Ablehnung der Schadensregulierung. Das Fahrrad sei ja nur beschädigt und nicht gestohlen worden. Wäre es gestohlen und wieder aufgefunden worden, wäre wohl reguliert worden, so aber nicht. Man unterstellte zudem Vandalismus und nicht den Versuch des Diebstahls.

Zum selben Zeitpunkt wurden 14 weitere Fahrräder in der Gegend gestohlen. Den Zeitungsbericht habe ich vorliegen und auch der Versicherung mitgeteilt.

Was ist nun die mögliche Schlussfolgerung aus dem Geschehen?

Verwendet möglichst nur Schlösser die den Diebstahl des Fahrrades ohne Beschädigung ermöglichen oder Ihr bleibt auf dem Schaden sitzen.

Versicherungen wie die Asstel fordern – mindestens in diesem Fall – willkürlich Unterlagen ein. Dabei ist ihnen egal ob dem ohnehin Geschädigten dadurch weitere Kosten entstehen. Eine Ablehnung mit vorgeschobener Begründung hätte auch nach der ersten Schadensmeldung und ohne die Unterlagen erfolgen können.

Ob die Asstel Versicherung hier wirklich im Recht ist, ist ungeklärt. Der Vertrag sieht durchaus auch eine Entschädigung bei Vandalismus vor. Ob sich dies auch auf den Fahrradzusatzteil erstreckt müsste geklärt werden. Alleine durch die negative Signalwirkung „schlechte Schlösser sind besser“ sehe ich die Versicherung in der Pflicht.

Einige Worte an die „Möchtegern Diebe“

Ich würde Euch zu gerne kennen lernen, nicht um Euch haftbar zu machen, nur um einmal in das Gesicht und die Augen so unenedlich blöder Menschen zu sehen. Ein neues Fahrrad bei einem Diebstahlversuch zu ruinieren ist eine wirklich grandiose Leistung, ihr müsst stolz auf Euch sein.

Schreibe einen Kommentar